Oberschul-ABC

Wegweiser durch unsere „Oberschule Am Hartmannplatz“

Sie finden auf dieser Seite wichtige Fragen und Antworten rund um unsere Oberschule.

Ansprechpartner

Neben den Lehrkräften, gibt es an unserer Schule eine Reihe weiterer Ansprechpartner, an die Sie sich oder Ihr Kind bei bestimmten Fragen, Anliegen und Problemen wenden können. Eine Übersicht finden Sie unter Unser Team.

Termine mit der Schulleitung, Lehrern oder anderen Ansprechpartnern sind nur nach Absprache möglich.

Nutzen Sie hierfür bitte die Kontaktmöglichkeiten unserer Website.

Das Sekretariat ist täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr für Besucher geöffnet.

Beste Schule

Die App Beste Schule bietet verschiedene hilfreiche Funktionen für den Schulalltag:

  • Notenübersicht: Schülerinnen und Schüler können ihre aktuellen Noten einsehen
  • Klassenbuch digital: Unterrichtsinhalte, Aufgaben und Informationen können dokumentiert werden
  • Krankmeldung für ihr Kind können selbst vorgenommen werden

Es gibt einen Eltern- und einen Schülerzugang. Die Zugangsdaten erhalten die Schüler in der ersten Schulwoche. Elternzugänge werden nur persönlich an Eltern ausgehändigt und sind geheim zu halten. Über unsere Website können Sie die Zugangsdaten beantragen.

Datenschutzerklärung / Fotogenehmigung

Um auch Außenstehenden einen Einblick in unseren Schulalltag zu geben, sollen ausgewählte Texte, Fotos, Videos und Filme sowie Schülerarbeiten veröffentlicht werden, die im Unterricht oder bei schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel bei Projekten, Ganztagesangeboten, Sportveranstaltungen, Wettbewerben, Schulausflügen oder dem „Tag der offenen Tür“) entstehen.

Auf Fotos könnten auch Schülerinnen und Schüler abgebildet sein beziehungsweise im Text namentlich benannt werden. Die „Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos, Videos und Filmen“ finden Sie unter Formulare & Downloads. Füllen Sie die Einwilligung aus und geben Sie diese unterschrieben in der Schule ab.

Entbindung Schweigepflicht / Einwilligungserklärung

Unser Ziel ist es Ihr Kind bestmöglich in seiner Entwicklung zu fördern. Um ihm den Übergang an die Oberschule zu erleichtern, hilft uns ein Informationsaustausch mit der bisher besuchten Grundschule.

Unterschreiben Sie hierfür bitte die „Entbindung von der Schweigepflicht anlässlich des Übergangs von der Grundschule in die Oberschule Klasse 5“. Diese können Sie unter Formulare & Downloads herunterladen.

Fahrradpass

Kommt Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule, so kann im Sekretariat ein Fahrradpass beantragt werden. Dadurch ist das Fahrrad bis zu einem Betrag von 255,00 € versichert. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad auf dem Schulgelände an den dafür vorgesehenen Fahrradständern angeschlossen wird. Den „Antrag auf Ausstellung eines Fahrradpasses“ finden Sie auf unserer Website unter Formulare & Downloads.

Ganztagsangebot

Unsere Schule bietet jedes Jahr unterrichtsergänzende Ganztagsangebote an. Jedes Kind sollte möglichst ein Angebot besuchen. Die Angebote im Schuljahr 2026/27 starten voraussichtlich Ende September. Sie werden rechtzeitig hierzu informiert.

Ihr Kind kann nur durch Sie als Erziehungsberechtigte/n an- und wieder abgemeldet werden.

Nach erfolgter Anmeldung ist der Besuch verpflichtend. Eine Abmeldung oder ein Wechsel des Ganztagesangebotes ist zum Schulhalbjahr möglich. Schülerinnen und Schüler können jedoch bei mehrmaligen, groben Regelverstößen von einem Angebot ausgeschlossen werden.

Grundschule

Da das Gebäude der Gebrüder-Grimm-Grundschule umfangreich saniert wird, sind seit dem Schuljahr 2025/26 die Grundschule und der Hort im Schulgebäude der Oberschule „Am Hartmannplatz“ untergebracht. Diese Situation sehen wir als Chance für schulartübergreifende Zusammenarbeit in einer von Respekt und gemeinsamen Lernen geprägten Umgebung – für einen gelungenen Übergang und ein starkes Miteinander.

Handyverbot

Um einen störungsfreien Unterricht sowie ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten, gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein sachsenweites Nutzungsverbot privater mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klassenstufe 8.

Zu den privaten mobilen Endgeräten zählen alle tragbaren elektronischen Geräte, die dem Zugriff auf das Internet, der Sprach-, Bild- oder Videokommunikation oder Informationsverarbeitung dienen insbesondere Smartphones, IPhones, Tastentelefone, Smartwatches sowie vergleichbare digitale Geräte. Diese sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen.

Bei Verstößen gegen diese Regelung gelten folgende Maßnahmen:

  • 1. Verstoß: Das Handy wird eingezogen und kann am Ende des Schultages von der Schülerin bzw. dem Schüler selbst im Sekretariat wieder abgeholt werden.
  • Ab dem 2. Verstoß: Das Handy wird ebenfalls eingezogen. In diesen Fällen kann es jedoch nur noch von den Eltern oder Sorgeberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
  • Verstößt Ihre Tochter/Ihr Sohn wiederholt gegen das Verbot, behält sich die Schulleitung vor entsprechende schulrechtliche Konsequenzen zu ergreifen.

Hausordnung

Unsere Hausordnung schafft die Grundlage für ein sicheres, geordnetes und respektvolles Miteinander an unserer Schule. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind unsere Hausordnung. Belehrungen finden dazu jährlich statt. Das Dokument kann von unserer Website runtergeladen werden.

Infektionsschutz

In Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und Jugendlichen sowie des Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen.

Lesen Sie sich hierzu die Belehrung zum Infektionsschutz durch und unterschreiben Sie Ihre Kenntnisnahme auf den dafür vorgesehenen Vordruck. Die Belehrung und der Vordruck befinden sich im Downloadbereich Formulare & Downloads.

Jahresablaufplan und Termine

Auf unserer Website finden Sie unter der Kategorie Termine alle aktuellen Termine und Veranstaltungen im Verlauf des Schuljahres.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aufgrund von wichtigen Terminen nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie die Schule bitte bis spätestens 08:00 Uhr darüber.

Zur Krankmeldung

Bitte beachten:

  • Bitte geben Sie immer den Namen, die Klasse sowie den Grund für das Fehlen Ihres Kindes an.
  • Es muss immer zusätzlich eine handschriftliche Entschuldigung erfolgen.
  • Für die ersten fünf Tage können Sie selbst eine Entschuldigung schreiben.
  • Maximal 20 Tage im Schuljahr können von den Eltern entschuldigt werden.
  • Ab dem sechsten Tag benötigen Sie jedoch ein ärztliches Attest, das Sie innerhalb von drei Werktagen in der Schule abgeben müssen.
  • Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines Amtszeugnisses verlangen.

Lehrbücher und Arbeitshefte

Kinder und Jugendliche, welche eine öffentliche Schule besuchen, werden kostenfrei mit Schulbüchern und Arbeitsheften ausgestattet. Die Arbeitshefte bleiben im Besitz der Schülerinnen und Schüler. Die Bücher sind Eigentum der Schule (bzw. der Stadt Chemnitz) und werden ausgeliehen. Vorsorglich machen wir auf Folgendes aufmerksam:

  • Die Bücher sind mit einem Schutzumschlag zu versehen. Hierzu bieten Schreibwaren- und Buchläden ihre Dienste an. Bitte verwenden Sie keine zu verklebenden Umschläge.
  • Der Name Ihres Kindes ist in das dafür vorgesehene Feld im Einband eines jeden Buches einzutragen.
  • Bei Verlust oder Beschädigung der ausgeliehenen Lehrbücher behält sich die Schule vor, diese von Ihnen ersetzen zu lassen.
  • Die ausgegebenen Arbeitshefte verbleiben im Besitz Ihres Kindes. Falls diese im Laufe eines Schuljahres verloren gehen sollten, sorgen Sie bitte umgehend für Ersatz.

Masernschutz

Masern ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann. Aufgrund dessen sind seit dem 01.03.2020 alle Kinder und Jugendliche, welche eine Schule besuchen oder Personen, die dort arbeiten, dazu verpflichtet, einen Masernschutz vorzuweisen.

Der Masernschutz ist spätestens zum ersten Schultag oder auf Abfrage durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen.

Materialien

Um im Unterricht mitarbeiten zu können, benötigt Ihr Kind neben den Büchern und Arbeitsheften eine Reihe von Materialien, welche Sie kaufen müssen. Eine Übersicht finden Sie unter Formulare & Downloads.

Notenübersicht

In der der Beste Schule App können Sie die Noten Ihres Kindes einsehen. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite Digitales Noten- & Klassenbuch.

Schließfächer

Über die Firma astradirect GmbH kann für jedes Kind ein Schließfach gemietet werden. Die Schließfächer befinden sich im Sockelgeschoss. Um einen Mietvertrag für ein Schließfach abzuschließen, wenden Sie sich bitte direkt an die astradirect GmbH (externer Link, öffnet im neuen Tab).

Schulsport

Um das Verletzungsrisiko während des Schulsportes zu reduzieren, gibt es eine Reihe von Regeln. Bitte lesen Sie sich hierzu die „Elterninformation zum Schulsport“ unter Formulare & Downloads durch und unterzeichnen Sie die Kenntnisnahme auf der Rückseite des Schülerdatenblattes. Im Sportunterricht wird Ihr Kind zu Beginn jedes Schuljahres aktenkundig belehrt.

Schülerausweis

Ab der 5. Klasse haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit kostenfrei einen Schülerausweis
im Sekretariat zu beantragen. Sie benötigen nur ein Passbild des Kindes. Der Ausweis dient dem Nachweis der Schülereigenschaft z. B. für Preisermäßigungen bei Eintrittsgeldern verschiedener Einrichtungen.

Unterrichtsausfall

Betrifft nur Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6.

Bei plötzlichem Ausfall einer Lehrkraft oder wegen anderer unvorhersehbarer Umstände ist es möglich, dass Unterricht nicht vertreten werden kann und ausfallen muss. Mit Ihrem Einverständnis darf Ihr Kind in diesem Fall das Schulgelände verlassen und ggf. vorzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln antreten. Die Schule ist dann von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.

Vertretungsplan

In der Vp-mobil-App ist jederzeit der aktuelle Vertretungsplan einsehbar. Bitte beachten, dass immer der richtige Tag eingestellt ist. Änderungen sind rot hervorgehoben, „normale“ Stunden bleiben schwarz.

BITTE ACHTEN SIE DARAUF TÄGLICH VOR UNTERRICHTSBEGINN, DEN AKTUELLEN VERTRETEUNGSPLAN ZU LESEN!

Die Zugangsdaten zur Vp-mobil-App erhalten Sie auf Nachfrage im Sekretariat. Bei Fragen können Sie sich an Frau Kühn wenden.

Wahl der 2. Fremdsprache

In der Oberschule ist ab Klasse 6 das Erlernen von Spanisch als zweite Fremdsprache möglich. Dies ist insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schülern von Bedeutung, die planen nach der 10. Klasse das Abitur am Gymnasium abzulegen. Im Laufe der Klasse 5 gibt es hierzu weitere Informationen.

Ziel

Das Ziel unserer Oberschule ist es, Schülerinnen und Schülern in ihrer fachlichen, sozialen und persönlichen Entwicklung zu fördern und ihre persönlichen Talente zu stärken. Mit dem Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses soll der Grundstein für ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Leben gelegt werden.